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MS Marketing Bürohandel GmbH, Werftstraße 20-22, 40549 Düsseldorf § 1 Geltungsbereich 1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (im Folgenden auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber Anwendung, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden sollten. 2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen. § 2 Angebot und Vertragsabschluss 1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird. 2. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung, insbesondere Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und sonstige technischen Daten sowie unsere Darstellungen derselben in Gestalt von technischen Zeichnungen, Aufmaßungen, Abbildungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Hierbei handelt es sich nicht um garantierte Beschaffenheitsmerkmale, sondern um Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Branchenübliche bzw. handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige sind zulässig, soweit sie die Verwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen oder erheblich einschränken. § 3 Preise und Zahlungen 1. Die Preise gelten für den in den in Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer, bei Auslandslieferung, Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. 2. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabattsatzes). Bei Bestellungen unter einem Nettowarenwert von € 44,44 wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von € 5,11 erhoben. Versandkosten werden zusätzlich berechnet. 3. Die Zahlungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen netto zu zahlen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Verkäufer. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen, soweit der Besteller Unternehmer ist. Ist der Besteller Verbraucher, sind die ausstehenden Beträge mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem Tage der Fälligkeit zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleiben unberührt (vgl. §§ 288 Abs. 2, 288 Abs. 3 BGB). 4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche sind nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. § 4 Lieferung und Lieferzeit 1. Lieferungen erfolgen ab Werk. 2. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, gelten Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. 3. Der Verkäufer kann - unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers - vom Auftraggeber Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt. 4. Der Verkäufer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferungen oder Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtsmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie- oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder die ausbleibenden, nicht richtigen oder nicht rechtzeitigen Belieferungen durch Lieferanten, verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Wenn solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist bzw. verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer im Einzelfall angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. 5. Unter Abbedingung des § 266 BGB ist der Verkäufer zu Teillieferungen berechtigt, wenn * die Teillieferung für den Auftraggeber des vertraglich ausgesetzten Bestimmungszweckes verwendbar ist, * die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und * dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit). 6. Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm die Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz/Schadensersatzleistung nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. § 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme 1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat (§ 29 ZPO). 2. Die Versandart und die Wahl und Art der Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers. 3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Verkäufer versandbereit ist dies dem Auftraggeber angezeigt hat. 4. Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherungsrechtlich abdeckbare Risiken versichert. 5. Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als durch den Auftraggeber abgenommen, wenn * die Lieferung und - sofern die Verkäufer auch die Installation schuldet - die Installation abgeschlossen ist, * der Verkäufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach § 5 Abs. 3 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, * seit der Lieferung oder Installation 12 Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Benutzung der Kaufsache begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation 6 Werktage verstrichen sind, und * der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraumes aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verkäufer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat. § 6 Gewährleistungsbestimmungen 1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. a) Sollte der Auftraggeber Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB sein, also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. b) Sollte der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sein, also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, beträgt bei neuen Sachen die Gewährleistungsfrist ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme 2 Jahre. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme auf 1 Jahr verkürzt. 2. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern (§ 121 BGB), nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen 7 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in der in § 2 Abs. 2 Satz 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten Form zugegangen ist. 3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter den in § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz statt der Erfüllung verlangen. 5. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. 6. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. 7. Die Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Im Falle der Rücknahme einer mangelfreien Ware ist der Besteller verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Warenwertes, mindestens aber € 7,50 zu zahlen, es sei denn, der Kunde kann einen niedrigeren Schaden nachweisen. § 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens 1. Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus der Möglichkeit des Verzuges, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Verpflichtungen bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen ist, weil es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt. 2. Der Verkäufer haftet nicht * im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; * im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nichtleitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen; * soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten) handelt. Vertragswesentlich in diesem Sinne sind insbesondere die Verpflichtung zur rechtzeitigen, mängelfreien Lieferung und Installation sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Gegenstandes der Lieferung oder Leistung ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftragsgebers vor erheblichen Schäden bezwecken. 3. Soweit der Verkäufer gemäß § 7 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden infolge von Mängeln von Liefergegenständen oder Leistungen sind außerdem nur ersatzfähig, sobald solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. 4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten in gleichem Umfange zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 5. Begrenzungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. § 8 Eigentumsvorbehalt 1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der von ihm gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Betraggeber die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. 2. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und ihn unverzüglich benachrichtigen, damit dieser seine Eigentumsrechte geltend machen und durchsetzen kann. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist. § 9 Schlussbestimmungen 1. Der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und seinem Auftraggeber ist nach unserer Wahl (Ort) oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Verkäufer ist …. ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 2. Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken aufweisen, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke bedacht hätten. MS Marketing Bürohandel GmbH, Werftstraße 20-22, 40549 Düsseldorf
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